Zur Reduzierung von Lichtverschmutzung gibt es in Deutschland kaum Richtlinien und kein Gesetz, auch wenn Licht zu den schädlichen Emissionen zählt und die Beleuchtungen durch die LEDs immer weiter ausufern. Wir haben hier einige hilfreiche Dokumente zur Rechtslage zusammengestellt:
Licht als Immission im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) Naturschutzgesetz Baden-Württemberg, Abschnitt zu Werbeanlagen, Himmelsstrahler, Beleuchtungsanlagen Urteil Verwaltungsgericht München zu störender Straßenbeleuchtung Bürgerliches Gesetzbuch, Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch DIN ISO 26000 gesellschaftliche Verantwortung
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