Unter dem Motto "Verhelfen Sie der Natur zu ihrem Recht!" unterstützen Juristen mit dem Informationsdienst Umweltrecht e. V. (IDUR) ehrenamtlich Natur- und Umweltschützer bei der Aufarbeitung und Lösung umweltrechtlicher Fragestellungen. Im "Recht der Natur"-Schnellbrief vom September/Oktober 2019 wird das Thema "Lichtverschmutzung in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben" behandelt. Darin befinden sich wichtige Hinweise, die bei keiner Planung fehlen dürfen!
Vermeidung von Lichtverschmutzung durch Bauleitplanung
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