schaufensterbeleuchtungAb 1. Juli 2012 tritt in Frankreich eine neue Energiesparverordnung in Kraft, nach der Geschäfte und Unternehmen die Beleuchtung von Schaufenstern, Fassaden und nach außen sichtbaren Innenräumen von 1 Uhr bis 6 Uhr ausschalten müssen. Grund hierfür seien in erster Linie Engpässe bei der Kühlwasserversorgung von Kernkraftwerken in heißen Sommern und kalten Wintern. Durch die Abschaltung dieser Beleuchtungen soll Energie eingespart werden, die dem Verbrauch von 260.000 Haushalten mit je 4.000 kWh pro Jahr entspricht und eine Ersparnis von 170 Millionen Euro bringt. Die Einzelhändler hoffen allerdings auf manche Ausnahmen der Regelung.

Die Abschaltung hilft auch bei der Vermeidung von unnötigem Streulicht, zum Schutz von Mensch, Natur und Umwelt. Verwendet man zusätzlich noch abgeschirmte, zielgerichtete und somit lichtverschmutzungsarme Straßenbeleuchtung, dann kann noch viel mehr Energie eingespart werden und der Nachthimmel wird weniger aufgehellt. Solche Regelungen sollten für Deutschland auch diskutiert werden, denn hier werden in vielen Orten unnötig Schaufenster, Fassaden und ungenutzte Innenräume beleuchtet.

Quelle/Bild: heise-online und LeParisien