In Südtirol hat die Landesregierung Ende letzen Jahres "Kriterien für Maßnahmen zur Einschränkung der Lichtverschmutzung und zur Energieeinsparung" beschlossen. Nach Abschluss des Notifizierungsverfahrens wurde der Beschluss nun im Amtsblatt veröffentlicht.
Diese Grundlagen zur Reduzierung von Lichtverschmutzung können auch Vorbild für Kriterien und Gesetze in Deutschland sein. Hält man sich bereits jetzt daran, dann ist der Aufwand später deutlich kleiner, wenn solche Richtlinien dann auch hier eingehalten werden müssen.
Allerdings sollte die Farbtemperatur-Grenze nach oben besser bei 3000 Kelvin gesetzt werden. Es wäre optimal, wenn gar kein Licht oberhalb der Horizontalen abgestrahlt werden darf, also die Verwendung von "Full-cut-off"-Leuchten" mit "upper light ratio" ULR=0%.